Langner & Partner
Unternehmensberatung

Sie benötigen Hilfe bei der Lohnbuchhaltung oder der Buchhaltung?

Wir helfen Ihnen weiter. In der Funktion eines Buchhaltungsbüros, bzw. Lohnbuchhaltungsbüros kümmern wir uns im Rahmen von §6 Nr. 4 STBerG um Ihre Anliegen. Wir betreuen Sie im vorgenannten Rahmen, erstellen z.B. Ihre laufenden Lohnabrechnungen und arbeiten Ihrem Steuerbreater zu. Wir sind keine Steuerberater, daher werden wir Ihnen auch keine Leistungen anbieten, die ausschliesslich  den steuerberatenden Berufen obliegen.

Daher bieten wir Ihnen in diesen Bereichen die folgenden Dienstleistungen an:


Unsere Leistungen im Bereich Lohnbuchhaltung:

Wir bieten Ihnen die Erstellung Ihrer laufenden Lohnabrechnungen zu günstigen Konditionen. Wir führen für Sie nur Tätigkeiten im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes §6 Nr. 3 und 4 aus. Gerade am Anfang Ihrer Selbständigkeit, egal ob Kleinunternehmer oder GmbH, sparen mit unserer Dienstleistung. Die Kosten für zusätzliche Büroausstattung, Software, Lohnkosten, etc. bleiben Ihnen erspart und Sie können sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Unser Leistungsangebot:

  • Erstellen der lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch bei Kurzarbeit und bei Mitarbeitern mit variablem Gehalt(Provision, Stunden)
  • Personalstammdatenerfassung und -pflege
  • Personalakte (auch digital)
  • Alle Meldungen zur Sozialversicherung
  • Erstellen und melden der Lohnsteuer


Wir freuen uns auf Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, es lohnt sich!


Unsere Leistungen im Bereich Buchhaltung:

Unser Leistungsangebot richtet sich an alle Unternehmen die der Buchhaltungspflicht unterliegen.  Wir erledigen zuverlässig die anfallenden Arbeiten der Buchführung im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes ( §6 Nr. 3 und 4 STBerG). In erster Linie beginnt unsere Leistung bei der Buchung der lfd. Geschäftsvorfälle von Handel, Handwerk und freien Berufen.

Wir ermöglichen Ihnen und Ihren Mitarbeitern mehr Zeit für Ihr Business zu haben. Als kompetenter Partner übernehmen wir für Sie Verwaltungsaufgaben und buchen die laufenden Geschäftsvorfälle. Mit uns als Partner können Sie diese Aufgaben in professionelle Hände geben und kostengünstig auslagern. Wir bieten Freiberuflern, Selbständigen, Existenzgründern, Kleinunternehmern und KMU ein partnerschaftliches Verhältnis auf Augenhöhe.

Gerade am Anfang Ihrer Selbständigkeit, egal ob Kleinunternehmer oder GmbH, sparen Sie mit unserer Dienstleistung. Die Kosten für zusätzliche Büroausstattung, Software, Lohnkosten, etc. bleiben Ihnen erspart und Sie können sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Im Rahmen des §6 Nr. 3 und 4 StBerG bieten wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen:

  • Daten nach Belegen erfassen und kontieren
  • Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle
  • Erledigung von Schreib- und Rechenarbeiten
  • Offene Posten pflegen und säumige Kunden mahnen
  • Zahlungen steuern und Zahlungsverkehr ausführen
  • Preiskalkulationen
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Liquiditätsmanagement
  • Allgemeines Controlling
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • individuelle Auswertungen
  • Allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten

Alle weiteren Arbeiten obliegen weiterhin Ihrem Steuerberater und werden von uns nicht angeboten. Wir arbeiten für Sie nur im Rahmen des §6 Nr. 3 und 4 StBerG.

In einem kostenlosen Erstgespräch erörtern wir Ihren Bedarf und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die gewünschten Dienstleistungen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen und eine gute vertrauensvolle Zusammenarbeit!