Langner & Partner
Unternehmensberatung

Ihr Lohnbuchhaltungsbüro aus Schloß Holte-Stukenbrock

Wir bieten Ihnen im Rahmen unseres Lohnbuchaltungsbüros im Bereich Lohnbuchhaltung, nach Vorgabe des Steuerberatungsgesetzes §6 Nr. 3 und 4, die folgenden Leistungen für die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen an:

  • Erstellen der lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch bei Kurzarbeit und bei Mitarbeitern mit variablem Gehalt(Provision, Stunden)
  • Personalstammdatenerfassung und -pflege
  • Personalakte (auch digital)
  • Alle Meldungen zur Sozialversicherung
  • Erstellen und melden der Lohnsteuer

Gerade am Anfang Ihrer Selbständigkeit, egal ob Kleinunternehmer oder GmbH, sparen mit unserer Dienstleistung. Die Kosten für zusätzliche Büroausstattung, Software, Lohnkosten, etc. bleiben Ihnen erspart und Sie können sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Wir freuen uns auf Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, es lohnt sich!